Beispiele aus der Praxis für eine mangelhafte Beurteilung:

Die Bewertung von Leistungen

Die wichtigste Komponente des Arbeitszeugnisses ist die Beurteilung der Leistungen. Noten wie in der Schule gibt es in einem Arbeitszeugnis grundsätzlich nicht. Es gibt aber Formulierungen, die man fast wie eine Note lesen kann. So haben sich in der Zeugnissprache sogar grammatikalisch falsche Formen wie "vollste Zufriedenheit" eingebürgert. Ein Beispiel:

Sehr gut
"Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit."

Gut
"Er erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit."

Befriedigend
"Er erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit."

Ausreichend
"Er erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit."

Ungenügend
"Er war nach Kräften bemüht."

Ausdrücke zur Zufriedenheit über die Leistung sind erst dann gut oder sehr gut, wenn sie andauernde Leistung auf hohem Niveau ausdrücken. Ausgezeichnete Mitarbeiter lobt man am besten auch mit eigenen Worten, als nur mit den gängigen Bewertungsformeln. Gute Zeugnisse zeichnen sich durch nachdrücklich positive Wortwahl aus.

Sehr gute, außergewöhnliche Leistungen:
"Den Erwartungen wurde in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen."
"Die Aufgaben wurden stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit erledigt."
"Die Leistungen haben in jeder Hinsicht stets unsere vollste Anerkennung gefunden." "Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets vorbildlich."

Hier einige Beispiele für gute Beurteilungen:
"Den Erwartungen wurde in jeder Hinsicht und in bester Weise entsprochen."
"Die Leistungen haben in jeder Hinsicht die volle Anerkennung gefunden."
"Die Aufgaben wurden mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit erledigt."
"Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich."