Die Geheimsprache der Zeugnisse:

Über die Jahre hat sich so etwas wie eine Geheimsprache für Zeugnisbeurteilungen entwickelt. Und diese Geheimsprache will erst einmal entschlüsselt werden. Es sind vor allem negative Ereignisse oder Eigenschaften eines Mitarbeiters, die im Zeugnis verschlüsselt werden.

Es gibt zahlreiche Formulierungen, die mit schönen Worten negative Tatsachen umschreiben. So klingen Zeugnisse immer positiv und die meisten werden denken: "Das hört sich doch gut an". Es fällt schwer, die Formulierungen im Hinblick auf die dahinter stehende Bewertung richtig einzuordnen.

Hier einige Beispiele für diese "Geheimsprache"

"Wir lernten sie als umgängliche Kollegin kennen" weist beispielsweise auf eine besonders unangenehme Kollegin hin.

Klauseln wie "Geselligkeit" oder "Verbesserung des Betriebsklimas" weisen auf Alkoholprobleme hin. Aber auch durch gezieltes Weglassen können negative Beurteilungen untergeschoben werden. Einen ersten Anhaltspunkt bei solchen feststehenden Formeln stellt der Vergleich mit der Tätigkeit dar: Ein guter Umgang mit Kollegen gilt als selbstverständlich und sollte nur in der allgemeinen Führungsklausel zum Ausdruck kommen, während Geselligkeit für keine Position zu den Bewertungskriterien zählt. Misstrauisch macht es Personalchefs, wenn Nebensächlichkeiten oder Selbstverständlichkeiten betont werden, wie "er war stets pünktlich". Das deutet eher darauf hin, dass alles andere eher schlecht war.

Sämtliche Formulierungen, die beispielsweise ausdrücken, dass sich der Mitarbeiter "bemüht hat" oder "bestrebt war", deuten nicht gerade auf hohen Eifer hin. Vielmehr zeigen diese Sätze, dass gesteckte oder erstrebenswerte Ziele nicht erreicht wurden. So weist ein Mitarbeiter mit "Fachwissen" wahrscheinlich Defizite auf. Erst ein "gutes" oder "fundiertes" Fachwissen deutet auf gute Kenntnisse hin. Spärliches Lob ("hat sich bemüht", "zeigte Interesse") ist stets Kennzeichen einer Leistungsbewertung als weit unterdurchschnittlich.

Je nach Beruf und Position sollten natürlich im Zeugnis einige dafür wichtige Eigenschaften lobend herausgegriffen werden (z.B. Urteilsvermögen, Organisationsbegabung, Verhandlungsgeschick). Für manche negativen Eigenschaften und Vorwürfe haben sich unter anderem die folgenden Umschreibungen eingebürgert. Sollte man eine solche in seinem Arbeitszeugnis finden, sollte man um eine Änderung bitten: