Gegen die verschlüsselten Negativurteile können sich Betroffene zur Wehr setzen. Die Beweislast für die verschlüsselten Negativurteile liegt beim Arbeitgeber. Allerdings können bestimmte Formulierungen nicht eingeklagt werden, da der Arbeitgeber bei Werturteilen einen Beurteilungsspielraum hat.
Gleichzeitig darf auch nicht vergessen werden, dass nicht unbedingt immer ein böser Wille hinter den Formulierungen stecken muss. Nicht jeder Arbeitgeber kennt sich mit den Geheimcodes aus. Lassen Sie Ihr Zeugnis von einem Fachmann überprüfen und suchen Sie dann das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten.
Bei fehlerhaften Zeugnissen haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung bzw. Verbesserung des Zeugnisses gegen den Arbeitgeber. Je nach den Umständen kann auch ein Schadensersatzanspruch bestehen. Wenn Sie rechtschutzversichert sind und das Arbeitsrecht mitversichert ist, übernimmt die Rechtschutzversicherung die gesetzlichen Anwaltskosten, die bei der Überprüfung, Bearbeitung und der Durchsetzung des Anspruchs auf Korrektur eines fehlerhaften Arbeitszeugnisses entstehen.